§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich
1. Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind sämtliche Ideen, Konzepte, Bilder, Texte, Layouts, Gestaltungen für Print und Web sowie sonstige Arbeitsergebnisse, seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, die von der liesLotte Agentur in Wort & Bild, Uta Börger, Schillstraße 129 b, 86169 Augsburg für Kunden erbracht und/oder hergestellt beziehungsweise potenziellen Kunden im Rahmen eines Wettbewerbs vorgestellt werden.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Bedingungen des Auftraggebers, die die Agentur nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für die liesLotte Agentur in Wort & Bild unverbindlich, auch wenn die Agentur nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, sind nur wirksam, wenn die liesLotte Agentur in Wort & Bild sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis. Eine durch Telefax oder E-Mail übermittelte Erklärung steht der Schriftform gleich.
§ 2 Leistungen der liesLotte Agentur in Wort & Bild
1. Die liesLotte Agentur in Wort & Bild erbringt ihre Leistungen auf Basis einer mit dem Kunden jeweils gesondert zu treffenden vertraglichen Vereinbarung in mündlicher oder schriftlicher Form.
2. Das Leistungsspektrum der liesLotte Agentur in Wort & Bild umfasst insbesondere die folgenden Beratungs-, Gestaltungs- und Produktionsleistungen:
werbefachliche und marketingstrategische Beratung in allen Fragen der Unternehmenskommunikation in Abstimmung mit den Werbezielen des Kunden
Entwicklung, Redigierung von Slogans, Werbetexten und Presseartikeln
Gestaltung von Entwürfen (Roh-Layouts) für alle Printmedien
(Anzeigen, Plakate, Broschüren, Kataloge, Flyer, Logos, Visitenkarten und anderes)
Konzeption, Entwicklung, Gestaltung, Produktion und Projektmanagement für Werbemaßnahmen in digitalen Medien einschließlich Internet und Intranet
Ermittlung der wirtschaftlichsten Produktionssverfahren und –methoden
Auswahl geeigneter Lieferanten/ Zulieferer
Auftragserteilung nach Genehmigung durch den Kunden; Koordination und Überwachung der sach- und termingerechten Ausführung; Rechnungskontrolle und Zahlungsabwicklung
§ 3 Leistungen des Kunden
1. Der Kunde stellt der liesLotte Agentur in Wort & Bild alle für deren Arbeit erforderlichen oder dienlichen Daten und Informationen über Marketingziele, Märkte, Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung. Die liesLotte Agentur in Wort & Bild verpflichtet sich zur absolut vertraulichen Behandlung der Daten und Informationen.
2. Der Kunde erteilt Genehmigungen so rechtzeitig, dass der Arbeitsablauf der liesLotte Agentur in Wort & Bild und ihrer Lieferanten und damit die vertragsgemäße Realisierung der Kommunikationsmaßnahme nicht beeinträchtigt wird; die durch nicht rechtzeitig erteilte oder verweigerte Genehmigung eventuell entstehenden Mehrkosten und/oder ein dadurch entstehendes Qualitätsrisiko trägt der Kunde.
3. Der Kunde versichert, dass sämtliche Materialien, die er der liesLotte Agentur in Wort & Bild im Rahmen der Leistungserbringung zur auftragsgemäßen Verwendung zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind.
§ 4 Auftragsvergabe
1. Basis der Zusammenarbeit mit der liesLotte Agentur in Wort & Bild bildet das Briefing durch den Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, fertigt die liesLotte Agentur in Wort & Bild darüber ein Ergebnisprotokoll an. Dieses wird zur verbindlichen Arbeitsunterlage; insoweit gilt die Regelung über Besprechungsprotokolle in § 7 Absatz 1 entsprechend.
2. Vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit unterbreitet die liesLotte Agentur in Wort & Bild dem Kunden einen Kostenvoranschlag in schriftlicher Form.
3. Auftragserteilung:
Der Kunde erteilt den Auftrag an die liesLotte Agentur in Wort & Bild durch Genehmigung des Kostenvoranschlags. Die Genehmigung soll in der Regel schriftlich erfolgen. Erfolgt sie mündlich, so soll sie in einem Besprechungsprotokoll festgehalten werden.
Die liesLotte Agentur in Wort & Bild vergibt Produktionsaufträge an Dritte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nach Freigabe durch den Kunden. Die liesLotte Agentur in Wort & Bild überwacht die Produktion und prüft das Produktionsergebnis für den Kunden.
§ 5 Die liesLotte Agentur in Wort & Bild stellt die Leistungen wie folgt in Rechnung
1. Ein Drittel bei Auftragserteilung
2. Ein Drittel mit erster Konzept- bzw. Ergebnispräsentation
3. Ein Drittel nach Fertigstellung
§ 6 Vergütung der liesLotte Agentur in Wort & Bild
1. Für alle Leistungen der liesLotte Agentur in Wort & Bild wird das Honorar im Rahmen von vom Kunden genehmigten Kostenvoranschlägen vereinbart. Als Kalkulationsgrundlage gelten die zum Zeitpunkt der Leistung aktuellen Vergütungssätze der liesLotte Agentur in Wort & Bild- Preisliste. Für genehmigte Kostenvoranschläge gilt eine Abweichung von +/– 10 Prozent als von der Genehmigung erfasst, sofern nicht etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wird.
2. Alle anlässlich einer Leistungserbringung anfallenden Material-, Organisations- und sonstigen Fremdkosten werden unter Beifügung von Belegen an den Kunden ohne Berechnung einer Agenturprovision weiterberechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
3. Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten außerhalb der laufenden Betreuung ändert oder abbricht, wird er der liesLotte Agentur in Wort & Bild die bis dahin angefallenen Honorare und/oder Zeitaufwand vergüten und alle angefallenen Kosten einschließlich ausfallender Honorare und/oder Provisionen erstatten und die liesLotte Agentur in Wort & Bild von eventuell entstehenden Ansprüchen Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, freistellen. Wenn die Änderung oder der Abbruch der Arbeiten durch eine Pflichtverletzung der liesLotte Agentur in Wort & Bild oder ihrer Erfüllungsgehilfen begründet ist, werden ausfallende Honorare und Provisionen nicht erstattet.
4. Sämtliche Vergütungen der liesLotte Agentur in Wort & Bild verstehen sich zuzüglich der gesetzlich jeweils zum maßgeblichen Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer.
5. Die von der liesLotte Agentur in Wort & Bild dem Kunden auf Basis eines genehmigten Kostenvoranschlags ausgestellten Rechnungen sind nach Erhalt und ohne Abzüge fällig.
§ 7 Mitwirkung und Geheimhaltung
1. Die der liesLotte Agentur in Wort & Bild übertragenen Arbeiten bedürfen typischerweise beständigen Kontakts und der Abstimmung mit dem Kunden. Über derartige Besprechungen wird die liesLotte Agentur in Wort & Bild jeweils ein schriftliches Besprechungsprotokoll erstellen und dem Kunden unverzüglich übermitteln. Diese Protokolle gelten als kaufmännische Bestätigungsschreiben. Darin enthaltene Absprachen und Aufträge und der sonstige Inhalt sind verbindlich, wenn und soweit der Kunde nicht binnen drei Werktagen schriftlich widerspricht.
2. Die liesLotte Agentur in Wort & Bild wird alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Sie wird Angestellte und Dritte, die solche Informationen oder Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen eines Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten.
3. In gleicher Weise wird der Kunde Informationen, Unterlagen und Daten, die er von der liesLotte Agentur in Wort & Bild erhält, sowie Ideen, Konzepte, Bilder, Texte und Gestaltungen, die ihm von der Agentur präsentiert werden und die nicht offenkundig sind, streng vertraulich behandeln.
4. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer des jeweils abgeschlossenen Vertrages hinaus.
§ 8 Haftung und Gewährleistung
1. Die liesLotte Agentur in Wort & Bild haftet dem Kunden im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die Haftung der liesLotte Agentur in Wort & Bild und ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen – mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalspflichten), Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, bei Ansprüchen aus einer Garantie oder aus dem Produkthaftungsgesetz.
2. Soweit die liesLotte Agentur in Wort & Bild, ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach der vorstehenden Bestimmung in Absatz 1 haften, beschränkt sich die Haftung auf den Ausgleich des nach Art der Leistung vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens.
3. Die liesLotte Agentur in Wort & Bild wird den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Kommunikationsmaßnahmen hinweisen. Erachtet die liesLotte Agentur in Wort & Bild für die Realisierung der Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten. Hat die liesLotte Agentur in Wort & Bild auf Bedenken hingewiesen und besteht der Kunde gleichwohl auf der Realisierung der Kommunikationsmaßnahme, so haftet die liesLotte Agentur in Wort & Bild nicht für daraus resultierende Nachteile und Risiken. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
4. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Entstehung des jeweiligen Schadensersatzanspruchs und der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des Kunden von den Anspruchsgründen und der Person des Verletzers; ohne Rücksicht darauf verjährt der Anspruch auf Schadensersatz in 3 Jahren seit der Verletzungshandlung.
§ 9 Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen
1. Alle von der liesLotte Agentur in Wort & Bild für den Kunden hergestellten Berichte, Druckunterlagen, Filme und Illustrationen sind von der liesLotte Agentur in Wort & Bild ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, sachgemäß aufzubewahren und während dieser Zeit auf Wunsch dem Kunden auszuhändigen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Vertragsende vor Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen dem Kunden auf dessen Anforderung ausgehändigt, andernfalls vernichtet. Die vorgenannten Unterlagen können auch in digitaler Form aufbewahrt werden. Die Kosten der Zusammenstellung von Daten, der Versendung, Verpackung, der Aufbewahrung über die vereinbarte Frist hinaus sowie gegebenenfalls die Kosten des Abtransports und der Vernichtung sowie der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Versicherungen trägt der Kunde.
2. Nicht mehr benötigte Unterlagen wie Manuskripte, Skizzen, Entwürfe nicht realisierter Werbemaßnahmen oder Ähnliches vernichtet die liesLotte Agentur in Wort & Bild sofort.
3. Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten gegenüber dem Kunden oder von ihm beauftragter Dritter nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien. Sollte der Kunde die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer schriftlichen Vereinbarung und einer gesonderten Vergütung. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe von Quellcodes und der entsprechenden Dokumentationen besteht nicht; diese verbleiben bei der liesLotte Agentur in Wort & Bild.
§ 10 Nutzungsrechte
1. Übertragung
1. Alle Nutzungsrechte an den vom Kunden zur werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen der liesLotte Agentur in Wort & Bild, seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, gehen auf den Kunden über in dem Umfang, wie es der Zweck des jeweiligen Auftrags gemäß § 4 dieser AGB erfordert. Die liesLotte Agentur in Wort & Bild erfüllt ihre Verpflichtungen durch Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte im Vertragsgebiet für die von den Vertragsparteien jeweils in dem Auftrag vorgesehenen Medien und die Einsatzdauer der Werbemaßnahmen. Jede über die vorstehende Regelung hinausgehende Nutzung bedarf der gesonderten Zustimmung der liesLotte Agentur in Wort & Bild.
2. Die Nutzungsrechte an freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen Dritter, zum Beispiel an Fotografien, sowie die Leistungsschutzrechte Dritter, zum Beispiel von Models, wird die liesLotte Agentur in Wort & Bild in dem Umfang auf den Kunden übertragen, wie es für die Durchführung der vertraglich vereinbarten Kommunikationsmaßnahmen erforderlich ist. Sollten diese Rechte im Einzelfall zeitlich, räumlich, inhaltlich und im Hinblick auf die Nutzungsarten beschränkt und dadurch die Übertragung in dem vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird die liesLotte Agentur in Wort & Bild den Kunden darauf hinweisen und nach dessen weiteren Weisungen verfahren; dadurch eventuell entstehende Mehrkosten trägt der Kunde. Die liesLotte Agentur in Wort & Bild übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach §§ 32, 32a UrhG; von solchen Ansprüchen stellt der Kunde die liesLotte Agentur in Wort & Bild auf erstes Anfordern frei.
3. Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die liesLotte Agentur in Wort & Bild. Ausgenommen hiervon ist die Abtretung oder Lizenzierung an Tochter-Gesellschaften oder verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns.
4. Erstellt die liesLotte Agentur in Wort & Bild im Rahmen ihrer vertraglichen Leistungen elektronische Programme oder Programmteile, so ist der jeweilige Quellcode und die entsprechende Dokumentation nicht Gegenstand der Rechteeinräumung auf den Kunden.
5. Nicht Gegenstand der Rechteeinräumung auf den Kunden sind von diesem abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe genutzte Leistungen der liesLotte Agentur in Wort & Bild (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei der liesLotte Agentur in Wort & Bild, ebenso wie die daran bestehenden Eigentumsrechte. (siehe auch §9 Abschnitt 2)
6. Erhält die liesLotte Agentur in Wort & Bild nach erfolgter Präsentation, beispielsweise in einem Pitch, keinen Auftrag, so ist der andere Teil nicht befugt, die präsentierte Idee und die präsentierten Arbeitsergebnisse der liesLotte Agentur in Wort & Bild seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, zu nutzen, weder ganz noch teilweise, weder selbst noch durch Überlassung an Dritte. In diesem Fall ist die liesLotte Agentur in Wort & Bild zudem berechtigt, die präsentierte Idee und die konzeptionellen Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise anderweitig zu verwerten.
2. Vergütung
1. Die in § 9 Abschnitt 1.1 genannten Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen der liesLotte Agentur in Wort & Bild sind für die Dauer des jeweils abgeschlossenen Vertrages und für das Vertragsgebiet mit der Bezahlung der in § 6 der AGB genannten Vergütungen abgegolten.
2. Für die Nutzung über das jeweilige Vertragsende und/oder das Vertragsgebiet hinaus und/oder für den Einsatz in anderen als den vertraglich vorgesehenen Nutzungsarten und/oder Werbeträgern ist ein Nutzungshonorar mit der liesLotte Agentur in Wort & Bild gesondert zu vereinbaren.
3. Sollte eine Stundenvergütung vereinbart sein, wird der Abrechnungsintervall: pro angefangene Viertelstunde abgerechnet, diese sind in Folge von einer Rabattierung ausgeschlossen.
§ 11 Eigenwerbung und Urhebernennung
1. Der liesLotte Agentur in Wort & Bild ist es gestattet, ihre Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen.
2. Der liesLotte Agentur in Wort & Bild verbleibt das Recht zur Urheberbenennung; sie ist berechtigt, ihren Namenszug oder ihr Logo oder sonstige geschäftlich übliche Bezeichnung auf den Werbemitteln des Kunden dezent und nach Abstimmung mit dem Kunden über die Form vorzunehmen, wenn sie von dem Recht Gebrauch machen will.
§ 12 Salvatorische Klausel/Schlussbestimmung
1. Alle Änderungen und Ergänzungen sowie die Kündigung vertraglicher Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
3. Im Falle von Streitigkeiten aus dem Abschluss, der Durchführung oder der Beendigung von jeweils abgeschlossenen Verträgen vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand Augsburg. Auf die Verträge findet deutsches Recht Anwendung.